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Unter Täterüberführung bzw. sichtbaren Diebesfallen versteht man Spezialpulver und -Pasten, die auf stehlenswerte Gegenstände wie Geldscheine, Urkunden, Laptops, Münzen etc. aufgebracht werden. Bei Berührung haften diese Präparate an den Fingern und auf der Haut und führen zu starken Verfärbungen die deutlich erkennbar sind und die sich auch durch hartnäckiges Waschen mit Wasser und Seife nicht unmittelbar entfernen lassen. Der Dieb kann somit überführt werden.
Beim berühren der präparierten Objekte mit sog. unsichtbaren Diebesfallen haften diese Art von Diebsefallen, die es als Pulver, Paste, Spray, Lack oder Markierungstift gibt, an Fingern, Handflächen sowie Gegenständen aller Art. Insbesonders das Pulver verteilt sich durch natürliche Bewegungen am ganzen Körper und an der Kleidung. Die Pulverteilchen sind mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar und kleinste Partikelrückstände reichen zur Kennzeichnung bzw. Identifikation Mithilfe einer UV-Lampe aus. Der Einsatz von unsichtbaren Diebesfallen wird bevorzugt dort eingesetzt wo vermeidliche Verdächtige über längere Zeiträume unauffällig beobachtet werden sollen, bzw. nachweislich ein präparierter Gegenstand sichergestellt werden soll.